1. Geltungsbereich 1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche
Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr von Wolfram Bänziger
Computertechnik - folgend vereinfachend "W B" genannt -
erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und
gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine
Individualvereinbarung zwischen W B und dem Vertragspartner bzw.
Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren
Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden .
1.3 Angebote von W B sind freibleibend und unverbindlich und verstehen
sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.
1.4 W B ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern
Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei
nicht kreditwürdig ist.
2. Lieferung und Leistung
2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische
Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen
Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen
im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung
bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen W B hergeleitet
werden können.
2.2 W B behält sich das Recht zu zumutbaren
Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich
vor.
3. Prüfung und Gefahrenübergang
3.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach
Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut
Lieferschein bzw. Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine
schriftliche Rüge, eingehend bei W B binnen sechs Kalendertagen
nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und
vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen
verdeckten Mangel handelt.
3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des
Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen,
berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der
Abnahme.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung/Leistung.
4.2 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann W B jederzeit
wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung
oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen
einschließlich derjenigen, für die W B Wechsel
entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist,
werden sofort fällig.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von W B bis zur Erfüllung
aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner
eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der
laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im
Zusammenhang mit dem Vertrag W B zustehenden Forderungen.
5.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und
zukünftigen Lieferungen/ Leistungen von W B, oder bei dessen
Vermögensverfall kann W B vom Vertrag zurücktreten und ist
W B, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu
berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu
betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer
Vergütung nach Rücknahme sind sich W B und der
Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert
des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der
Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme
und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des
gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung
oder Reduzierung auf Nachweis von W B oder des Vertragspartners
möglich ist.
5.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des
Liefergegenstands durch W B gelten nicht als Vertragsrücktritt,
sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
5.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände
verbleiben im Eigentum von W B. Sie dürfen vom Vertragspartner
nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit W B über
den Test-und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
6. Gewährleistung
6.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware
unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
6.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des
Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei
Jahre nach Gefahrenübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw.
ein Jahr nach Gefahrenübergang bei
einem gebrauchten Kaufgegenstand nach Maßgabe folgender
Bedingungen
6.3 W B gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in
Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem
Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der
Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie
der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von
Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von W
B schriftlich bestätigt wurden.
6.4 W B kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die
Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen
bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
6.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel
bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf
betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß,
unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges
Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung
sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag,
Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller
Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder
Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der
Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung
entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche
Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei
Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit
durch andere als W B oder von W B hierzu autorisierte Dritte.
6.6 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
6.7 Unabhängig von Vorstehendem gibt W B etwaige weitergehende
Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem
Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst
einzustehen.
6.8 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist
nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich
binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei W B zu rügen.
6.9 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von W B Nachbesserung
oder Ersatz-lieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer
Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware
verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von W B über.
Falls W B Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich
gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner
berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags
oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet W B nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Vertragspartners.
6.10 Im Falle der Nachbesserung übernimmt W B die Arbeitskosten. Alle
sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung
verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für
das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese
sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.
6.11 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist W B berechtigt, alle
Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Ist W B aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe
dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung
für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht
wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von W B ist nur im
Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und
auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an
Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom
Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt , haftet W B nur
für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner
eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder
Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des
Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung
ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von W B, unabhängig
ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens
eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem
Produkthaftungsgesetz. Ausgeschlossen ist die
persönliche Haftung des Inhabers von W B, von Erfüllungsgehilfen
und Betriebsangehörigen von W B für von diesen verursachte
Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß
der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der
Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber
sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen,
die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind
bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch
für Anwendungsbeschränkungen.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus
dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von W B
abzutreten.
9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand - soweit
nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar - für alle
unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis
resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist die Hansestadt Lübeck.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer
Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit W B seine
ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der im
Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur
Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
9.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser
Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die
Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen
Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder
ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung
entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt
davon unberührt. |